Wildunfälle

Quelle: shz.de
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Was ist bei Wildunfällen zu tun

Quelle: Margrit Hahn (Genrefoto)
Quelle: Margrit Hahn (Genrefoto)

Trotz grosser Vorsicht kann es jedem Autofahrer passieren, dass er einen Unfall mit einem Wildtier hat. Jede Kollision mit Wildtieren kann zu ernsthaften Verletzungen und damit zu Leiden bei dem betroffenen Tier führen. Deshalb hat dies der Unfallverur-sacher in jedem Fall, auch bei einer geringen Kollision mit einem Wildtier, umgehend der Polizei (Tel. 117) oder, wenn bekannt, dem zuständigen Wildhüter direkt zu melden. Verspätete oder unterlassene Meldungen sind gemäss Artikel 51 des Strassenverkehrsgesetztes strafbar. Meldung ist auch dann zu machen, wenn das Tier nach der Kollision flüchtet und oder wenn am Fahrzeug kein Schaden entstanden ist.

Wie gehe ich nach einem Wildunfall vor

Quelle: www.jagderleben.de
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Das Fahrzeug sofort anhalten, die Warnblinker einschalten (vor allem nachts), sichern der Unfallstelle. Feststellen, ob das Tier im Bereich der Strasse liegt, oder ob es geflüchtet ist. Falls sie ein verletztes Tier vorliegen haben, sollten diese nicht berührt werden. Tote Tiere, welche im Bereich der Strasse liegen, sollten sofern als möglich und unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit aus dem Gefahrenbereich an den Strassenrand gebracht werden. Dann sollte der genaue Standort ermittelt und die Polizei unter der Telefonnummer 117 verständig werden. Die Polizei leitet den Anruf an die Verkehrsleitzentrale weiter, welche den zuständigen Wildhüter oder Jäger aufbietet.

 

Der durch die Verkehrsleitzentrale aufgebotene Wildhüter oder Jäger wird so rasch als möglich mit dem Unfallverursacher Kontakt aufnehmen. Sobald er am Unfallort eingetroffen ist, wird er sich zuerst um das verunfallte Wild kümmern, um allenfalls unnötiges Leiden zu vermeiden. Falls das verunfallte Tier nicht auffindbar ist, wird er eine Nachsuche mit einem speziell dafür ausgebildeten Schweisshund organisieren. Danach stellt er dem Unfallverursacher eine Bestätigung zuhanden der Versicherung aus, welche allfällige Schäden am Fahrzeug übernimmt (der Unfallverursacher muss aber mindestens eine Teilkasko haben). Das verunfallte Tier gehört der zuständigen Jagdgesellschaft. Wer ein verunfalltes Wild im Kofferraum mit nach Hause oder zu einem Metzger nimmt, begeht Wilderei. Vom Einfangen und Transportieren zu einem Tierarzt raten wir dringend ab, da dem betroffen Tier meistens unnötiges Leiden und Stress zugefügt wird, und dem Tier in den meisten Fällen nicht geholfen werden kann.

 

Wichtig ist, dass der zuständige Wildhüter oder Jäger in keinem Fall einen Alkoholtest durchführen wird, da er dazu gar nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und dazu auch nicht berechtigt ist.